AGB

Im Preis des Törns enthalten

  • Voll ausgerüstete Yacht
  • Die Leistung des Schiffsführers/Skippers
  • Endreinigung
  • Transitlog
  • Frottiertücher und Bettwäsche


Im Törnpreis nicht enthalten

  • Flugtickets, Flughafentransfers, Bordkasse.


Bordkasse

  • Rechne mit ca. € 300.00 pro Woche und pro Person. Die Bordkasse wird erst vor Ort fällig. Diese wird durch ein Crewmitglied verwaltet.
  • Ein Allfälliger Überschuss wird nach den entsprechenden Anteilen der Einzahler wieder zurückerstattet.
  • Die Bordkasse beinhaltet: Verpflegung der Crew an Bord an Land und die Verpflegung des Skippers an Bord und an Land, Diesel, Hafen- und sonstige Gebühren und Auslagen.
  • Bei speziellen Mehrauslagen und Sonderwünschen kann es vorkommen, dass man nochmals anteilsmässig in die Bordkasse nachzahlen muss.
  • Der Skipper ist von der Bordkassenpflicht befreit.


Einreisebestimmungen

  • In der EU genügt für Schweizer- und für EU-Bürger eine gültige ID oder ein gültiger Reisepass.
  • Bürger anderer Nationalitäten sollten ich sich für die geltenden Einreise- und Visa-Bestimmungen erkundigen und die entsprechenden Formalitäten erfüllen.
  • Impfungen sind keine vorgeschrieben.


Reiseversicherung

  • Dieses Arrangement ist nicht versichert.
  • Denk daran, dass bei einer Annullierung bis zu 100% der Buchungskosten entstehen.
  • Ich empfehle dir eine Reiseversicherung abzuschliessen.


Hin- und Rückflug

  • Der Hin- und Rückflug wird in eigener Regie gebucht und ist im Törnpreis nicht enthalten.


Skipper

Peter Leutwiler

E-Mail: info@sailingreece.ch

  • Der Schiffsführer auch Skipper genannt versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen.
  • Der Skipper führt mit der Crew ein gründliches Sicherheitsbriefing durch und weist alle Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein.


Mitsegelnde Personen

  • Alle Mitgliederinnen und Mitsegler beachten die Anweisungen des Skippers und informieren ihn bei Gefahr oder klärungsbedürftigen Vorkommnissen.
  • Jede mitsegelnde Person achtet selbst auf ihre persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf die Rettungsweste und/oder das Lifebelt. In jedem Falle auf Anweisung des Skippers.


Haftungsausschluss

  • Jede mitsegelnde Person fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Schiffseigner, auch wenn dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden auf fahrlässigem Verhalten beruht.
  • Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer Haftpflichtversicherung getragen werden.


Nebenbestimmungen

  • Streitigkeiten werden nach schweizerischem Recht beurteilt.
  • Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  • Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  • Jede Mitseglerin und jeder Mitsegler bestätigt, mit der Anmeldung für den Segeltörn eine Ausfertigung dieses Vertrages für  seine Unterlagen erhalten zu haben.


Salvatorische Klausel

  • Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen.
  • Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.
  • Anstelle des unwirksamen und oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke, soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

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