Im Preis des Törns enthalten
- Voll ausgerüstete Yacht
- Die Leistung des Schiffsführers/Skippers
- Endreinigung
- Transitlog
- Frottiertücher und Bettwäsche
Im Törnpreis nicht enthalten
- Flugtickets, Flughafentransfers, Bordkasse.
Bordkasse
- Rechne mit ca. € 300.00 pro Woche und pro Person. Die Bordkasse wird erst vor Ort fällig. Diese wird durch ein Crewmitglied verwaltet.
- Ein Allfälliger Überschuss wird nach den entsprechenden Anteilen der Einzahler wieder zurückerstattet.
- Die Bordkasse beinhaltet: Verpflegung der Crew an Bord an Land und die Verpflegung des Skippers an Bord und an Land, Diesel, Hafen- und sonstige Gebühren und Auslagen.
- Bei speziellen Mehrauslagen und Sonderwünschen kann es vorkommen, dass man nochmals anteilsmässig in die Bordkasse nachzahlen muss.
- Der Skipper ist von der Bordkassenpflicht befreit.
Einreisebestimmungen
- In der EU genügt für Schweizer- und für EU-Bürger eine gültige ID oder ein gültiger Reisepass.
- Bürger anderer Nationalitäten sollten ich sich für die geltenden Einreise- und Visa-Bestimmungen erkundigen und die entsprechenden Formalitäten erfüllen.
- Impfungen sind keine vorgeschrieben.
Reiseversicherung
- Dieses Arrangement ist nicht versichert.
- Denk daran, dass bei einer Annullierung bis zu 100% der Buchungskosten entstehen.
- Ich empfehle dir eine Reiseversicherung abzuschliessen.
Hin- und Rückflug
- Der Hin- und Rückflug wird in eigener Regie gebucht und ist im Törnpreis nicht enthalten.
Skipper
Peter Leutwiler
E-Mail: info@sailingreece.ch
- Der Schiffsführer auch Skipper genannt versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen.
- Der Skipper führt mit der Crew ein gründliches Sicherheitsbriefing durch und weist alle Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein.
Mitsegelnde Personen
- Alle Mitgliederinnen und Mitsegler beachten die Anweisungen des Skippers und informieren ihn bei Gefahr oder klärungsbedürftigen Vorkommnissen.
- Jede mitsegelnde Person achtet selbst auf ihre persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf die Rettungsweste und/oder das Lifebelt. In jedem Falle auf Anweisung des Skippers.
Haftungsausschluss
- Jede mitsegelnde Person fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Schiffseigner, auch wenn dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden auf fahrlässigem Verhalten beruht.
- Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer Haftpflichtversicherung getragen werden.
Nebenbestimmungen
- Streitigkeiten werden nach schweizerischem Recht beurteilt.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Jede Mitseglerin und jeder Mitsegler bestätigt, mit der Anmeldung für den Segeltörn eine Ausfertigung dieses Vertrages für seine Unterlagen erhalten zu haben.
Salvatorische Klausel
- Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen.
- Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.
- Anstelle des unwirksamen und oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke, soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.